Filmpiraterie


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Die letzen Jahre hat die Filmpiraterie erheblich zuge- 
  nommen. Als Gegenmaßnahme wurde von den
  Filmverleihern der Verein "VPA"
gegründet.

  Für uns als Kinobetreiber bedeutet die Filmpiraterie
  zum Einen ständig
steigende Leihmieten für die Filme
  und zum Anderen ein
wesentlicher Mehraufwand
  (siehe z.B. Sicherheitsbestimmungen für Matrix)

  Ein Schweizer Kinobetreiber wurde angezeigt, da nach-
  gewiesen wurde, dass ein Film in seinem Kino aufge-
  zeichnet und anschließend im Internet veröffentlicht wurde.
  Ein derartige Anzeige endet meist mit einer Klage in 
  Millionenhöhe. Auch wenn der Kinobetreiber nichts mit
  seinem betrügerischen Besucher zu tun hat.

  Für sie als Kinogast bedeutet dies zudem einen Quali-
 
tätsverlust. Werden sie doch ständig mit Belehrungen
  gegen die Filmpiraterie konfrontiert. An der Kinokassa, 
  durch Werbespots und vor dem Film. Einer der größten
  Filmproduzenten hat derweil auch die Produktion des
  DTS-Filmtones eingestellt. Dieser liefert den bisher
  besten Filmton. Leider kann man ihn auch am besten
  kopieren. 


 

Werbespot der VAP (1,5 MB QuickTime)

 

  Richtlinien

 Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte
 Werke. Das Vervielfältigen, Verbreiten, das öffentliche
 Aufführen oder die öffentliche Zurverfügungstellung (up-
 load) dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche
 Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist
 gerichtlich strafbar. Bild- oder Tonbandaufnahmen während
 einer Filmvorführung sind daher (auch für private Zwecke)
 unter keinen Umständen zulässig. Wer illegale Aufnahmen
 von Filmwerken bei einer Filmvorführung herstellt, wird zivil-
 und strafrechtlich verfolgt und muss mit Gefängnisstrafe bis
 zu zwei Jahren rechnen. 

 Liegen Gründe für die Annahme vor, dass ein Kinobe- 
 sucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der
 Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht,
 kann ihn das Kinopersonal in angemessener Weise
 anhalten (§ 86 Abs 2 StPO). Der Kinobetreiber bzw die
 Rechteinhaber können dieses Recht an einen Sicherheits- 
 dienst delegieren. 

  

 

VAP